Todesfahrt von Hiddestorf: Fahrer wird verurteilt
Ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe, weitere drei Monate Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldentschädigung an die Eltern der Todesopfer und die Übernahme der Verfahrenskosten - dieses Urteil hat das Schöffengericht in Hannover heute gegen den Angeklagten Alexander E. aus Hannover verkündet. Die heutige Verhandlung ist vom Oberlandesgericht Celle angeordnet worden, gegen das Urteil vom Februar 2016 hatte Verteidiger Manfred Koch Sparrevision eingelegt.
HANNOVER.
Das flammende Plädoyer von Verteidiger Manfred Koch aus der Kanzlei Willig, Koch und Partner in Laatzen ist beim Schöffengericht nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. Die Richter sind im Gegensatz zum Verteidiger der Auffassung, dass der Unfall mit drei Todesopfern am 1. Mai 2016 vermeidbar gewesen wäre, wenn der Angeklagte nicht unter Alkoholeinfluss gestanden hätte. Koch dagegen vertritt die Auffassung, dass nicht bewiesen sei, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Alkoholgehalt im Blut des Angeklagten und der Unfallursache gebe. "Im Zweifel für den Angeklagten", betonte Koch nachdrücklich. "Eine Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer ist dagegen richtig", räumte der Anwalt ein.
Erwiesen ist - so der technische Sachverständige Bernhard Rodeck - dass eine unangemessene Linkslenkung das Fahrzeug auf der Kreisstraße zwischen Pattensen und Hiddestorf ins Schleudern gebracht hat. Doch warum diese erfolgt ist, bleibt ungewiss, es wurden lediglich Mutmaßungen vorgetragen. Die wollte Manfred Koch nicht akzeptieren, forderte deshalb Freispruch gegen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung - der Beifahrer erlitt Verletzungen.
"Nüchtern hätte der Fahrer bei Beginn des Schleuderns anders regiert", meint die Vorsitzende Richterin. Das sei der entscheidende Punkt der Urteilsbildung. "Ein nüchternder Fahrer hätte geeignet reagiert."
Oberstaatsanwalt Frank Weissenborn forderte das selbe Strafmaß wie es bereits vor einem Jahr ausgesprochen wurde, die Nebenkläger schlossen sich dem an. Der Verurteilte soll nun insgesamt 4500 Euro in Raten an die Eltern der Todesopfer zahlen.
Hemmingen, Laatzen, Pattensen und Sarstedt
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