Wird Straßenausbausatzung gekippt?
Die Straßenausbausatzung der Stadt Sarstedt soll gekippt werden - das jedenfalls beantragt die Ratsfraktion W-A-S. Zur Zeit hat die Satzung zur Folge, das Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten werden, wenn ihre Straße erneuert werden muss. Das können im Einzelfall mehrere tausend Euro und mehr sein.
SARSTEDT.
Die W-A-S beantragt die Aufhebung der "Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Sarstedt" vom 4. August 2003. Zur Gegenfinanzierung solle die Grundsteuer B um 30 Prozentpunkte und die Gewerbesteuer um 50 Prozentpunkte angehoben werden.
Die Begründung der W-A-S: Straßenbauliche Maßnahmen können in der Gemeinde Sarstedt zu immensen Kosten für betroffene Anlieger führen und im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohliche Ausmaße annehmen. Daher sollten die Beiträge, wie sie in der "Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Sarstedt" vorgesehen sind, nicht mehr zum Tragen kommen. Hierbei ist anzumerken, dass schon jetzt und auch in der Vergangenheit kaum Gebühren gem. Satzung erhoben wurden. Um eine Gegenfinanzierung von straßenbaulichen Maßnahmen und auch eine gerechtere Verteilung der Gebühren für alle Anlieger zu erreichen, ist die Anhebung der Steuersätze auch eine sozialverträgliche Lösung.
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