Lastenfahrrad "Hannah" zieht um zum Rathausplatz
Das Lastenfahrrad "Hannah" zieht zum 3. April vom Familienservicebüro in die Postfiliale am Rathausplatz 8 in Hemmingen und kann zu den Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr und von 14.30 bis 18 Uhr sowie Sonnabend von 9 bis 12 Uhr kostenlos nach Buchung abgeholt werden.
HEMMINGEN.
Seit dem 25. November 2016 steht in Hemmingen das Lastenfahrrad "Hannah", das erste kommunale Elektro-Lastenrad in der Region Hannover, zur kostenlosen Ausleihe bereit. Im Rahmen des Klimaschutzaktionsprogramms wurden 5000 Euro vom 'proKlima-Der enercity-Fonds´ verwendet, um das Lastenfahrrad zu kaufen. Mit dem ADFC wurde eine Kooperationsvereinbarung für die Wartung und den Verleih des Lastenrades geschlossen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Ausleihstationen in allen Ortsteilen des Stadtgebietes entstehen, um die Ausleihe für alle Bürger zu vereinfachen.
Die Verwaltung sucht Geschäfte oder andere Interessenten, die eine Hannah Station anbieten wollen. Nähere Informationen erhalten Interessierte im Klimaschutzbüro unter Telefon (05 11) 41 03 276 oder Bettina.Straube@Stadthemmingen.de. Wie die Ausleihe der Hemminger "Hannah" funktioniert, können Nutzer unter www.hannah-Lastenrad.de nachlesen.
Die Nutzung des Lastenfahrrades ist eine Möglichkeit für Hemmingen, E-Mobilität werbewirksam voranzutreiben und vielleicht das eine oder andere Unternehmen davon zu überzeugen, seinen Fuhrpark um ein Lastenfahrrad zu erweitern. Bis zu 1000 Euro Förderzuschuss können beim Kauf eines gewerblich genutzten Lastenrades oder Lastenpedelec durch Firmen, Freiberufler, Genossenschaften, Stiftungen oder Vereine bei der Region Hannover beantragt werden. Der Fachbereich Verkehr der Region Hannover hat dazu eine entsprechende Richtlinie erarbeitet, die am 15. März 2018 in Kraft getreten ist. Finanziert wird das Vorhaben mit Mitteln der Sparkasse Hannover. Das Fördervolumen für das laufende Geschäftsjahr beträgt 25 000 Euro. Je Antragsteller ist ein Fahrzeug förderfähig; die Zweckbindungsfrist (verbindliche Nutzungsdauer) beträgt 24 Monate. Für die Dauer der Zweckbindungsfrist verpflichtet sich der Nutzer zwecks öffentlicher Dokumentation der Fördermittel-Inanspruchnahme die mit dem Bewilligungsbescheid mitgeschickten Aufkleber "Gefördert von Sparkasse und Region Hannover" auf dem Fahrzeug deutlich sichtbar anzubringen.
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