"Tempo 30" in Devese wird aufgehoben
Mitarbeiter der Straßenmeisterei Ronnenberg werden bis Ende April die an der Kreisstraße 221 in Devese angebrachten "Tempo 30"-Schilder wieder entfernen. Ab diesem Zeitpunkt beträgt die geltende Höchstgeschwindigkeit in der Ortschaft für alle Kraftfahrzeuge 50 Stundenkilometer.
DEVESE.
Die Straßenverkehrsbehörde der Region Hannover folgt damit einer Anweisung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, das 2014 von ihr angeordnete Tempo-Limit aufzuheben. Die Fachaufsicht des Landes sieht keine sachlichen Gründe für eine Verkehrsbeschränkung in dem Hemminger Stadtteil.
In der Begründung heißt es wörtlich: "Nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus sachlichen Gründen beschränken oder verbieten. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen jedoch nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in der StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt."
Die Unfallzahlen der Polizei ergäben keine Notwendigkeit für eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Region Hannover als zuständige Straßenverkehrsbehörde war 2014 nach eingehender Prüfung einem in einer Einwohnerversammlung des Ortes häufig geäußerten Wunsch nach einer Temporeduzierung gefolgt. Insbesondere die nach einer durchgeführten Sanierung verringerte Breite der Straße sah die Region aus Gründen der Verkehrssicherheit als ausschlaggebend für die Anordnung "Tempo 30" und die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen an.
Die Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt in Deutschland 50 Stundenkilometer. Kreisstraßen gehören zu den sogenannten klassifizierten Straße, die vor allem dem überörtlichen Verkehr dienen; er sollte im Rahmen der StVO-Regelungen im Grundsatz freie Fahrt haben.
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