Ständiger Ausschuss: Miersch tauscht sich mit Bürgermeistern aus
Gestern hatte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Matthias Miersch, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister seines Wahlkreises zum "Ständigen Ausschuss" (StAu) nach Laatzen eingeladen. Das Format des StAu setzt Miersch seit seinem erstmaligen Einzug in den Bundestag - vor nun mehr zwölf Jahren - um.
LAATZEN.
Der Einladung ins Laatzener Rathaus waren neben den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern auch Regionspräsident Hauke Jagau und die beiden Landtagsabgeordneten Dr. Silke Lesemann und Thordies Hanisch gefolgt. Den inhaltlichen Schwerpunkt des StAu stellte die Bildungspolitik dar. Als Gast konnte Miersch den bildungspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Oliver Kaczmarek, begrüßen, der ein Eingangsstatement zu den aktuellen bildungspolitischen Vorhaben hielt und anschließend seine Fachexpertise in die Diskussion einbrachte.
Zu Beginn der Veranstaltung betonte Miersch: "Wenn wir an 2025 denken, müssen wir bereits jetzt massiv in die Ausbildungen investieren und größere Anreize schaffen. Einen Anfang stellt das Berufsbildungsgesetz dar, das auf den Weg gebracht werden soll, um Änderungen in der Ausbildungsvergütung von Berufen vorzunehmen, deren Zuständigkeit beim Bund liegt." Das Thema des Eingangsstatements von Kaczmarek konnte dann auch nicht aktueller sein: Denn erst einen Tag zuvor hatte das Bundeskabinett die Weichen für eine weitere Lockerung des Kooperationsverbotes im Grundgesetz gestellt und somit erstmalig die Möglichkeit einer flächendeckenden Finanzierung des Bundes im Bildungsbereich geschaffen. Mit Hilfe des Digitalpaktes sollen die Schulen fit für den digitalen Wandel gemacht werden. Hierfür stehen in den nächsten fünf Jahren fünf Milliarden Euro zur Verfügung.
Durch diese Investitionen sollen unter anderem W-Lan-Netze ausgebaut und Personal sowie Lehrerinnen und Lehrer geschult werden. In der Diskussion kristallisierte sich heraus, dass nicht nur der Ausbau der W-Lan-Netze vorangetrieben werden, sondern auch die Infrastruktur in den Schulgebäuden stimmen müsse. Die Vertreter der Kommunen stellten vor, dass dort, wo bauliche Maßnahmen geplant sind, es zunehmend schwierig sei, Aufträge zu vergeben, da keine Angebote abgegeben werden und ausführende Firmen nur schwierig zu finden sind, hier müsse gegengesteuert werden.
Neben dem Digitalpakt stellt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ein weiteres zentrales bildungspolitisches Vorhaben dar, welches zu Beginn mit einer Summe von zwei Milliarden Euro vom Bund ausgestattet wird. Kaczmarek sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer betonten, dass derzeit in der Ganztagsbetreuung vor Ort große Defizite zu spüren seien, die auf die unterschiedlichen Ansätze zurückzuführen seien, nach denen die Ganztagsbetreuung gestaltet werde. Der Bund möchte nun gegensteuern und beabsichtigt, den Rechtsanspruch und das zur Verfügung stehende Geld über das Sozialgesetzbuch IIX durchzusetzen.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gaben an dieser Stelle zu bedenken, dass sie bereits heute eine mangelnde Flexibilität in der Praxis verspürten und diese nicht durch strikte Regelungen durch das Sozialgesetzbuch verschärft werden dürfe. Miersch und die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter waren sich dann in der Diskussion auch einig: Vor Ort ist die Flexibilität in den Entscheidungsmöglichkeiten unabdingbar. Miersch: "Alle Bestimmungen, die derzeit im Sozialgesetzbuch IIX zu finden sind, will ich mir im Hinblick auf Flexibilisierungsmöglichkeiten genau anschauen. Ich glaube, wir müssen den Kommunen die nötige Flexibilität unbedingt einräumen. Am Ende dürfen die Kommunen nicht die Leidtragenden sein. Wenn wir gute Ganztagsangebote bis 2025 schaffen wollen und so der Rechtsanspruch Realität werden soll, dann brauchen wir auch Flexibilisierungen." Weiter führte der Abgeordnete aus: "Das Aufbrechen der Deutschen Verfassung ist ein Paradigmenwechsel, der lange Zeit stark umkämpft war. Der Weg für die kontinuierliche Finanzierung im Bildungsbereich durch den Bund gelingt nur dann, wenn die Beschlüsse im Bundestag und Bundesrat mit einer 2/3 Mehrheit gefasst werden."
"Für mich ist diese Gesetzesänderung ein persönliches Herzensanliegen. 2006 habe ich gegen das sogenannte Kooperationsverbot gestimmt, weil für mich ein Verbot, das dem Bund die finanzielle Unterstützung im Bildungsbereich untersagt, eine Sackgasse ist. Hoffentlich gelingt es uns nun, dieses immer weiter aufzubrechen. Denn sowohl die Schulen von morgen als auch die Familien der Schülerinnen und Schüler benötigen diese Finanzierung, die dem bestehenden Bedarf gerecht wird", so der örtliche Bundestagsabgeordnete abschließend.
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