Hemmingen
Donnerstag, 31.05.18 - 12:25 Uhr

Tod im Arnumer Freibad: Gericht verurteilt Badbetreiber

Zweijähriges Mädchen stürzt in einen Revisionsschlacht und ertrinkt

Am 21. Juli 2016 fand ein zweijähriges Mädchen im Arnumer Freibad den Tod.

Das Amtsgericht Hannover hat heute Vormittag den Betreiber des Arnumer Freibades, Jürgen G., wegen fahrlässiger Tötung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht ist davon überzeugt, dass dem Angeklagten die Schuld am Tod des zweijährigen Mädchen trifft. Der Angeklagte habe als Betreiber die obliegende Sorgfaltspflicht gehabt, für das ordnungsgemäße Verschließen des Revisionsschachtes zu sorgen, begründet das Gericht sein Urteil. Den Eltern des Kindes soll der Verurteilte 10 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

ARNUM. 

Der Angeklagte ist alleiniger Geschäftsführer des Freibades in Arnum. Auf einer frei zugänglichen Liegewiese soll sich dort ein 4,20 Meter tiefer Revisionsschacht befinden. An den seitlichen Rändern dieses Schachtes soll sich zur Tatzeit jeweils eine dichte Bepflanzung befunden haben. Als Abdeckung des Schachtes habe eine knapp 25 Kilogramm schwere Metallplatte gedient. Als das Freibad am 21. Juli 2016 für Besucher geöffnet war, habe der Deckel lediglich quer über dem Schacht gelegen, so dass er eine Öffnung von mindestens 14,5 Zentimeter aufgewiesen habe. Gegen 15 Uhr hat ein zweijähriges Mädchen auf der Liegewiese rund um die dort befindlichen Strandkörbe gespielt. Ihre Mutter hat sich direkt vor dem ersten Strandkorb, nahe des Eingangsbereiches, aufgehalten und ihre Tochter beobachtet. Nachdem das Mädchen hinter die Strandkörbe gelaufen und damit außer Sichtweite der Mutter geraten ist, ist es auf die querliegende Platte des Revisionsschachtes gelaufen und durch die ungesicherte Öffnung in den Schacht gefallen und ertrunken. Der Angeklagte hat als Betreiber die obliegende Sorgfaltspflicht gehabt, für das ordnungsgemäße Verschließen des Revisionsschachtes zu sorgen, urteilt das Gericht.

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