Hemmingen kann städtischen Haushalt 2018 voraussichtlich ausgleichen
Aufgrund erheblicher Verbesserungen insbesondere im Bereich der Steuererträge und der Finanzausgleichszahlungen von insgesamt etwa 1,34 Millionen Euro gelingt es der Stadt Hemmingen für 2018 einen ausgeglichenen Nachtragshaushalt vorzulegen.
HEMMINGEN.
Weitere, erst im Laufe des Jahres 2018 bekannte Änderungen bei Erträgen und Aufwendungen ermöglichen den Ausgleich, des bisheriger geplanten Defizites von etwa 1,67 Millionen Euro. "Die starke Wirtschaftskraft, die seit Jahren praktizierte Disziplin in der Haushaltsführung und ein paar glückliche Umstände machen den Ausgleich möglich" freut sich Bürgermeister Claus Schacht über dieses positive Ergebnis.
Der Nachtragshaushalt wurde insbesondere erforderlich, um mögliche notwendige Einstellungen bei einer Rekommunalisierung des Frei- und Strandbadbetriebes in 2019 rechtzeitig vornehmen zu können. Die Rechtskraft des Haushaltes 2019 wird nicht vor April 2019 erwartet. Das wäre für eine rechtzeitige Besetzung zu spät. Dafür wird eine Anpassung des Stellenplanes 2018 vorgenommen. Diese wiederum bedingt die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes.
Sollte es zu einer anderen Lösung als der Übernahme durch die Stadt kommen, werden die Stellen für Frei- und Strandbad im Stellenplan 2019 wieder gestrichen. Neben dem Ausgleich des bisherigen Fehlbetrages werden im Investitionsplan des Haushaltes 2018 verschiedene Anpassungen vorgenommen, die sich im laufenden Jahr bereits abzeichneten.
Mit dem neuen Ansatz für eine Kindertagesstätte in Modulbauweise in Arnum wird die einzige größere Investition neu veranschlagt. Die Räume werden dringend benötigt, um dem steigenden Bedarf an Kindertagesstättenplätzen in Hemmingens größtem Ortsteil nachzukommen. Platz für zwei neue Gruppen soll dort für einen befristeten Zeitraum geschaffen werden. Der Rat wird über den nun vorgelegten Nachtragshaushalt in seiner Sitzung am 13. September beraten und entscheiden. Danach ist der Nachtrag der Region Hannover als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
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