Laatzen
Montag, 04.03.19 - 11:21 Uhr

Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr 2020

Für die Kinder, die in der Zeit vom 2. Oktober 2012 bis 1. Oktober 2013 geboren sind, beginnt nach Paragraph 184 des Niedersächsischen Schulgesetzes im August 2020 die Schulpflicht zum Besuch der Grundschule.

LAATZEN. 

Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind verpflichtet, ab August des Jahres vor der eigentlichen Einschulung besondere schulische Sprachfördermaßnahmen zu besuchen. Dieses wird bei der Schulanmeldung festgestellt, die deshalb spätestens im Mai 2019 erfolgen muss.

 

Die Anmeldungen in den Grundschulen finden an folgenden Terminen statt:

 

Grundschule Ingeln-Oesselse: Montag, 1. April, bis Mittwoch, 3. April, und für die Kann-Kinder von Dienstag, 12. März, bis Mittwoch, 13. März, nach Terminvereinbarung.

Grundschule Gleidingen: Montag, 25. März, bis Freitag, 29. März, von 15 bis 18 Uhr.

Grundschule Rethen: Mittwoch, 27. März, von 15.30 bis 18 Uhr.

Grundschule Grasdorf: Mittwoch, 27. März, von 10.30 bis 13 Uhr oder von 15 bis 18 Uhr.

Grundschule Im Langen Feld: Donnerstag, 14. März, von 14 bis 17 Uhr, nach Terminvereinbarung.

Grundschule Pestalozzistraße: Mittwoch, 3. April, von 14 bis 17 Uhr.

Grundschule Rathausstraße: Dienstag, 19. März, und Mittwoch 20. März, nach schriftlicher Einladung mit fester Terminvorgabe.

 

Alle Eltern von schulpflichtigen Kindern werden zudem schriftlich benachrichtigt. Für einige Wohnbereiche in den Schulbezirken der Grundschulen Grasdorf, Rethen und Im Langen Feld besteht ein Wahlrecht zwischen jeweils zwei Grundschulen. Nähere Informationen hierzu erhalten Interessierte in den genannten Grundschulen oder im Internet unter www.laatzen.de (Ortsrecht/Schulbezirkssatzung).

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