Laatzen
Freitag, 08.03.19 - 12:33 Uhr

Vortrag des Lohnsteuerhilfevereins: Steuererklärung für Rentner

LAATZEN. 

Wenn lange Zeit keine Einkommenssteuererklärung abgegeben worden ist und plötzlich das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung für Rentner auffordert, wissen die Betroffenen oft nicht, was zu tun ist. Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung abgebe? Bis wann muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben? Kann das Finanzamt rückwirkend eine Abgabe verlangen?

 

In der Rentenbesteuerung spielt der "Rentenfreibetrag" eine wichtige Rolle. Das ist der Teil der Rente, der nicht zu versteuern ist. Wieviel von der Rente versteuert wird, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Es können aber auch bestimmte Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählt die von der Rente abgezogene beziehungsweise gezahlte Kranken- und Pflegeversicherung. Auch Behindertenpauschbeträge, höhere Gesundheitskosten, Pflegekosten, Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen im Haushalt können zur Verminderung der zu zahlenden Steuer führen.

 

Die Stadt Laatzen bietet allen interessierten Bürger die Möglichkeit, sich über die Rechte und Pflichten einer Steuererklärung bei der Rente zu informieren. Die Leiterin der Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins "Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V." Marion Krug ist seit mehr als 20 Jahren in Laatzen tätig und wird in ihrem Vortrag "Steuerklärung für Rentnerinnen und Rentner" am Donnerstag, 4. April, von 14.30 bis 16.30 Uhr im Stadthaus am Marktplatz alle wichtigen Fragen beantworten. Voranmeldungen für den kostenfreien Vortrag werden erbeten. Seniorenbüro der Stadt Laatzen, Gundula Walter unter Telefon (05 11) 82 05 54 04 oder seniorenbuero@laatzen.de.

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