Rat beschließt Maßnahmen zur Tabakprävention
Der Rat der Stadt Laatzen hat in seiner Sitzung am 9. Mai verschiedene Maßnahmen zur Tabakprävention beschlossen (Ratsdrucksache 2019/080).
LAATZEN.
Zum einen sollen Informationen zum Nichtrauchen angeboten werden, zum anderen Verträge mit Vermarktungsfirmen von Werbeflächen die Tabakwerbung ausschließen und Möglichkeiten geprüft werden, die Aufstellung von Zigarettenautomaten einzuschränken. Zurzeit überprüft die Stadt Laatzen ihrerseits bestehende Verträge.
Zigarettenautomaten stehen nach bisherigen Erkenntnissen nicht auf städtischem Grund. Bezüglich der Werbung für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten hat die Verwaltung eine freiwillige Selbstverpflichtung der Vermarktungsfirma erwirkt, die ab 2020 auf diese Werbung auf städtischen Werbeflächen verzichtet. Das betrifft aber nur einen kleinen Teil der Werbeflächen insgesamt. "Die meisten Werbeflächen werden auf privaten Flächen zur Verfügung gestellt. Hier haben wir als Stadt rechtlich keinen Einfluss."
"Das, was möglich ist, wollen wir aber tun", erläutert Laatzens Bürgermeister Jürgen Köhne den Ratsbeschluss. Daher lädt er die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümer dazu ein, es der Stadt gleichzutun: "Ich würde mir wünschen, wenn betroffene Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümer ihre Verträge mit Automatenherstellern oder Vermarktungsfirmen von Werbeflächen dahingehend überprüfen würden, welche Möglichkeiten sie haben, die Werbung für Tabakerzeugnisse einzuschränken. Je weniger Werbung, je weniger Automaten wir in der Stadt haben, umso größer ist die Chance, dass insbesondere junge Menschen ihre Gesundheit nicht aufs Spiel setzen. Daher mein Wunsch zum Weltnichtrauchertag am 31. Mai: Machen Sie mit bei der stadtweiten Tabakprävention - seien Sie Vorbild, verzichten Sie auf den Konsum von Tabak und die Werbung dafür", sagt Köhne.
Hemmingen, Laatzen, Pattensen und Sarstedt
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