Laatzen
Mittwoch, 04.09.19 - 11:26 Uhr

Woche der Demenz: Veranstaltungen im Stadthaus

"Für ein gutes Miteinander brauchen wir Offenheit in unserer Gesellschaft. Das gilt auch und ganz besonders in der Begegnung für Menschen mit Demenz." Mit diesen Worten wirbt Bürgermeister Jürgen Köhne für die Veranstaltungen zur Woche der Demenz in diesem Jahr.

LAATZEN. 

Betroffene sollen erleben, dass sie trotz der Erkrankung akzeptiert werden und dazugehören. Demenz kann zu ungewöhnlichem Verhalten führen. Menschen mit Demenz fallen auf. Wichtig ist es, dass sich Freunde, Familie, Nachbarn, Mitbürger nicht abwenden, sondern Verständnis und Toleranz zeigen. Die Betroffenen wollen weiterhin an gemeinsamen Aktivitäten teilhaben, ihre Hobbys und den Alltag möglichst selbstbestimmt gestalten. Wenn sie Offenheit erfahren, fällt es ihnen leichter, selbst offen mit ihrer Krankheit umzugehen. Damit das möglich ist, braucht es mehr Wissen und Verständnis in der gesamten Gesellschaft - so lautet das Motto des Welt-Alzheimertages und der "Woche der Demenz" 2019 rund um den 21. September. Daher lädt das Seniorenbüro der Stadt Laatzen zu vier Veranstaltungen rund um den Welt-Alzheimertag am 21. September. Einander offen begegnen - so lautet das Motto des Welt-Alzheimertages und der "Woche der Demenz" 2019 rund um den 21. September.

 

Der "Laatzener TanzTee" für Menschen mit und ohne Demenz wird die Woche eröffnen. Die Stadt Laatzen ist in Kooperation mit dem Bremermann Gesundheitsdienst Ausrichterin und stellt das musikalische Rahmenprogramm. Dieses Jahr findet die Veranstaltung in den Räumen des Stadthauses in einer stimmungsvollen Atmosphäre statt. Im Eintrittspreis sind ein Begrüßungsgetränk und ein kleiner Imbiss enthalten. Montag, 16. September, 15 bis 17 Uhr; Eintritt: 5 Euro (kann am 16. September entrichtet werden). Anmeldung erbeten bis zum 6. September unter (05 11) 82 05 54 04 oder Gundula.walter(at)laatzen.de.

 

Gelten Versicherungen noch bei Demenz? Versicherungen decken in einem Schadensfall die Risiken ab. Demenz stellt eine nachträgliche Gefahrenerhöhung dar, was eine Reihe von Fragen aufwirft. Angehörige sind meistens verunsichert. Sie wissen nicht, ob sie diese Erkrankung mitteilen müssen. Sie benötigen weitere Informationen über den Versicherungsschutz in einem Schadensfall. Herd aus, Tür zu: Doch was ist, wenn trotzdem etwas passiert? Ein Demenzkranker fährt noch Auto. Wer trägt die Schuld bei einem Unfall und wer begleicht den Schaden? Ein Risiko von Angehörigen ist die Verletzung der Aufsichtspflicht. Sollte der oder die Geschädigte nachweisen können, dass die Aufsichtspflicht verletzt worden ist, kann er oder sie Schadenersatzansprüche gegen Angehörige stellen. Deckt die eigene Haftpflichtversicherung solche Schäden ab? Diese und weitere Fragen beantwortet Benjamin Weishaupt von der "VGH Versicherungsagentur" in Laatzen. Dienstag, 17. September, 14.30 bis 16.30 Uhr; Eintritt frei, Anmeldung erbeten unter (05 11) 82 05 54 04 oder gundula.walter@laatzen.de.

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