Laatzen
Freitag, 20.12.19 - 12:28 Uhr

Hinweise der Stadtverwaltung zum Jahreswechsel

LAATZEN. 

Der Jahreswechsel steht vor der Tür mit vielen schönen Traditionen. Seit jeher wird das neue Jahr mit bunten Raketen und knallenden Böllern begrüßt. In Zeiten der Diskussion über den CO2-Ausstoß und die Abfallvermeidung regt die Stadt Laatzen zum Nachdenken an, ob an dieser Tradition im bisherigen Umfang festgehalten werden sollte.

 

Beim Zünden von Feuerwerkskörpern kommt es leider immer wieder zu kleineren und größeren Bränden. Daher ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten, um Lärmbelästigungen und Brandgefahren möglichst gering zu halten. Das Zünden von aufsteigenden Raketen ist im Umkreis von 200 Metern um Fachwerk- und Krankenhäuser sowie Altenheime verboten. Böller und andere mit der Hand zu werfende Feuerwerkskörper dürfen im Umkreis von 30 Metern von Fachwerkhäusern (Brandgefahr) und 200 Meter von Krankenhäusern und Altenheimen (Lärmschutz) nicht gezündet werden.

 

Insbesondere in den alten Ortskernen von Alt-Laatzen, Grasdorf, Rethen, Gleidingen und Ingeln-Oesselse (meist im Bereich rund um die Kirchen) sind aufsteigende Raketen daher verboten. Damit auch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr einen ruhigen Jahreswechsel verbringen können, bittet die Stadt Laatzen außerdem, Balkone und Außengelände von nicht benötigtem und brennbaren Mobiliar zu befreien, um Brände zu verhindern. In den vergangenen Jahren war es zu kleineren Bränden gekommen, bei denen glücklicherweise nur geringere Sachschäden entstanden. Generell ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 nur durch volljährige Personen und nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verstöße werden mit Geldbußen geahndet. Die Stadt Laatzen wünscht allen Einwohnern einen guten Rutsch und ein gesundes und glückliches Neues Jahr 2020.

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