Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr 2021
Für die Kinder, die in der Zeit vom 2. Oktober 2014 bis 1. Oktober 2015 geboren sind, beginnt?nach § 184 des Niedersächsischen Schulgesetzes im August 2021 die Schulpflicht zum Besuch der Grundschule.
LAATZEN.
Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind verpflichtet, ab August des Jahres vor der eigentlichen Einschulung besondere schulische Sprachfördermaßnahmen zu besuchen. Dieses wird bei der Schulanmeldung festgestellt, die deshalb spätestens im Mai 2020 erfolgen muss.
Die Anmeldungen in den Grundschulen finden an folgenden Terminen statt:
Grundschule Ingeln-Oesselse: Dienstag, 24. März; Donnerstag, 26. März nach Terminvereinbarung
Grundschule Gleidingen: Montag, 16. März, bis Mittwoch, 18. März, von 8 bis 12 Uhr
Grundschule Rethen: Mittwoch, 11. März, von 15.30 bis 17 Uhr
Grundschule Grasdorf: Donnerstag, 16. April, von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 17.30 Uhr
Grundschule Im Langen Feld: Mittwoch, 18. März, von 14 bis 17 Uhr nach Terminvereinbarung
Grundschule Pestalozzistraße: Mittwoch, 22. April, von 15 bis 17 Uhr nach schriftlicher Einladung
Grundschule Rathausstraße: Dienstag, 10. März, und Mittwoch, 11. März, nach schriftlicher Einladung mit fester Terminvorgabe.
Alle Eltern von schulpflichtigen Kindern werden zudem schriftlich benachrichtigt. Für einige Wohnbereiche in den Schulbezirken der Grundschulen Grasdorf, Rethen und Im Langen Feld besteht ein Wahlrecht zwischen jeweils zwei Grundschulen. Nähere Informationen hierzu erhalten Interessierte in den genannten Grundschulen oder im Internet unter www.laatzen.de (Schulbezirkssatzung).
Hemmingen, Laatzen, Pattensen und Sarstedt
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