Hundekot: Bußgeld bis 5000 Euro droht
SARSTEDT.
Es wird immer wieder festgestellt, dass die Stadt Sarstedt an vielen Stellen durch Hundekot verunreinigt wird. Aus diesem Anlass weisen die Stadtverwaltung darauf hin, dass nach den Bestimmungen der Verordnung der Stadt Sarstedt zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Gefahrenabwehrverordnung) Verunreinigungen durch Tiere auf öffentlichen Verkehrsflächen oder in öffentlichen Anlagen, insbesondere durch Kot, durch die Tierhalterin beziehungsweise den Tierhalter oder von der mit der Führung oder Beaufsichtigung beauftragten Person unverzüglich zu beseitigen sind. Die Hundehalterinnen/Hundehalter sowie die mit der Führung oder Beaufsichtigung beauftragten Personen sind aufgefordert, Verunreinigungen sofort zu entfernen.
Verstöße gegen die genannte Vorschrift stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. Verantwortungsvolle Hundeführer/-innen entsorgen die Hinterlassenschaften ihrer Begleitung ordnungsgemäß im Müll und nicht auf öffentlichen Flächen. Dies trägt ein Stück weit zur Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt bei, betont die Stadtverwaltung.
Hemmingen, Laatzen, Pattensen und Sarstedt
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