Unterstützung für Gewerbebetriebe: Stadt hilft bei Liquiditätsengpässen
LAATZEN.
Die Stadt Laatzen hilft den Gewerbetreibenden der Stadt bei der Bewältigung von Einnahmeausfällen. "Durch ein einfaches Verfahren insbesondere bei der Stundung von Forderungen sowie einer Neuberechnung der Gewerbesteuervorauszahlung, wollen wir unsere Gewerbetreibenden in der aktuellen Situation entlasten und unterstützen", sagt Bürgermeister Jürgen Köhne.
Auch die Unternehmen in Laatzen sind von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Die Stadtverwaltung verzeichnet in den letzten beiden Wochen einen erheblichen Zuwachs an Stundungsanträgen bei Gewerbesteuerforderungen sowie Anträgen auf Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen. Grund sind die Einnahmeausfälle zahlreicher Unternehmen, die insbesondere bei vielen kleinen Betrieben schnell zu einer existentiellen Bedrohung werden können.
Antragsverfahren: Um eine Entlastung der betroffenen Unternehmen zu gewährleisten wird ein vereinfachtes Antragsverfahren angewendet, um die Stundungs- und Herabsetzungsanträge schnell abzuarbeiten. Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31.12.2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt fälligen oder fällig werdenden Steuern stellen beziehungsweise die Anpassung der Steuervorauszahlungen beantragen. Die Stadt prüft die Unmittelbarkeit anhand der Branchenzugehörigkeit sowie der Antragsbegründung. Bei Anträgen auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen mittelbar Betroffener ist ein entsprechender Jahresabschluss beziehungsweise eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung vorzulegen.
Gewährung: Die Stundungen werden bis zum 31.12.2020 gewährt, sofern die Steuerpflichtigen nicht einen kürzeren Stundungszeitraum beantragt haben. Die Stundung erfolgt zinsfrei.
Hilfe durch das Team Stadtplanung, Wirtschaftsförderung und Grundstücksangelegenheiten: Auch das Team Stadtplanung, Wirtschaftsförderung und Grundstücksangelegenheiten steht den Unternehmern und Unternehmerinnen der Stadt zur Seite. "Mit dem vereinfachten Verfahren bieten wir den Gewerbetreibenden eine pragmatische Lösung schnell zu helfen", so Jörg Schmidt, Teamleiter der Wirtschaftsförderung. "Für Fragen und Informationen darüber hinaus, sind wir jederzeit erreichbar. Tagesaktuell stellen wir regelmäßig eine ausführliche Linksammlung mit allen Hilfsangeboten des Bundes und Landes auf der Homepage der Stadt Laatzen zur Verfügung", so Schmidt weiter.
Für weitere Informationen zur Neuberechnung der Gewerbesteuervorauszahlung sowie zu den Stundungsanträgen steht das Team Steuern und Abgaben unter (05 11) 82 05 22 06 oder per E-Mail unter komm.steuern@laatzen.de zur Verfügung.
Alle Informationen sind zu finden unter https://www.laatzen.de/de/hilfsprogramme-foerderung-fuer- unternehmen.html. Die Wirtschaftsförderung erreichen Sie telefonisch unter (05 11) 82 05 61 01 oder per E-Mail wirtschaftsfoerderung@laatzen.de.
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