Abstandsgebot: Kontrollen auch an Christi Himmelfahrt
SARSTEDT.
"Corona ist längst nicht vorbei. Wir sind mitten drin bei der Bekämpfung des Virus. Daher müssen auch an Himmelfahrt die aktuellen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Das gilt vor allem für den Mindestabstand von 1,5 m und die Bildung von Gruppen", sagt Bürgermeisterin Heike Brennecke, Bürgermeisterin der Stadt Sarstedt. "Picknick und Grillen sind in freier Natur weiterhin verboten. Wanderungen mit Angehörigen zweier verschiedener Hausstände sind zulässig. Aber Gruppenbildungen mit Personen aus mehr als zwei Haushalten nicht. Das gilt nicht nur für den öffentlichen Raum, sondern auch für Zuhause und den Garten. Verhalten Sie sich bitte so, dass weder Sie sich, noch andere gefährden. Denken Sie auch daran, dass die Gesundheitsbehörden und auch die Polizei an diesem Tag genauer hinschauen werden. Bitte führen Sie einen Personalausweis oder Reisepass bei sich." Bei Verstößen gegen die bestehenden Corona-Regeln würden empfindliche Bußgelder drohen.
So kann ein Verstoß gegen das Abstandsgebot mit bis zu 150 Euro Bußgeld oder die Bildung von Gruppen mit Bußgeld bis zu 400 Euro pro Person geahndet werden. "Daher meine Bitte: Halten Sie sich an die Regeln, feiern Sie Himmelfahrt fröhlich, aber vorsichtig und mit Abstand. So bleiben Sie und wir alle gesund", ergänzt die Bürgermeisterin.
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