Sarstedt
Montag, 21.09.20 - 09:33 Uhr

37 Verstöße durch Radfahrer in Fußgängerzone

Verkehrswoche der Polizei ist ein Erfolg

Vom 12. bis zum 18. September wurde im Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariates Sarstedt, mit seinen Gemeinden Nordstemmen, Giesen, Harsum und Algermissen eine Verkehrswoche durchgeführt. Ziel dabei war es, durch intensive polizeiliche Kontrolltätigkeiten im Straßenverkehr das Bewusstsein für Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer zu schärfen und durch präventive Verkehrssicherheitsarbeit auf Gefahren aufmerksam zu machen.

SARSTEDT. 

Im Rahmen dieser Verkehrswoche wurden unterschiedliche Schwerpunkte, darunter der Radverkehr, die Schulwegbegleitung/-überwachung, Geschwindigkeitsüberwachung sowie der gewerbliche Güterkraftverkehr, gesetzt. Hierzu holte sich die örtliche Polizei zeitweise auch Unterstützung aus der Bereitschaftspolizei Hannover und aus auf Verkehr spezialisierten Dienststellen, wie der Autobahnpolizei.

 

So stand Sonntag, 13. September, der Radverkehr in der Sarstedter Fußgängerzone im Fokus. Das Radfahren dort ist ausschließlich im Zeitraum von 18 Uhr bis elf Uhr erlaubt. Das hatte jedoch recht wenig Radfahrer interessiert. So kam es zu insgesamt 37 festgestellten Verstößen innerhalb kürzester Zeit. Diese wurden mit einem Verwarngeld von 15 Euro geahndet. Einige Radfahrer zeigten Verständnis, viele entgegneten, dass sie doch schon immer in der Fußgängerzone gefahren seien und zeigten sich uneinsichtig. So kam es mit einer Gruppe von Radfahrern aus Klein Escherde zu lautstarken Streitgesprächen im Rahmen der Verkehrskontrolle. Dabei hat diese Regel doch durchaus ihren Sinn. Wenn Fußgänger dort arglos queren und zeitgleich die Radfahrer, teils mit hohem Tempo, durch die Fußgängerzone fahren, steigt dort das Risiko verletzungsträchtiger Unfälle erheblich.

 

Weiterhin wurden am vergangenen Dienstag Geschwindigkeitskontrollen im Bereich Groß Escherde und Harsum durchgeführt. Eine 25-jährige Verkehrsteilnehmerin fiel hier mit 41 km/h über der erlaubten Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Auf sie wartet nun ein Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Glück im Unglück ist dabei, dass die Novellierung des Bußgeldkataloges aufgrund von festgestellten Formfehlern derzeit keine Anwendung findet sonst hätte das Bußgeld 240 Euro betragen.

 

Weiterhin ist aufgefallen, wie viele Verkehrsteilnehmer ohne den angelegten Sicherheitsgurt im Straßenverkehr unterwegs sind. Im Rahmen der Verkehrskontrolle wird in der Regel den kontrollierenden Beamten gegenüber Einsichtigkeit suggeriert und es besteht allgemeine Arglosigkeit darüber, dass das Gurtanlegen bei einer Vielzahl von schweren Verkehrsunfällen über Leben und Tod entscheidet.

 

Eine mindestens ebenso wichtige Rolle spielte die Präventionsarbeit, die durch den Sarstedter Präventionsrat, sowie durch den Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Hildesheim unterstützt wurden. Dabei stand das Bürgergespräch im Mittelpunkt und die kontrollierten Verkehrsteilnehmer wurden auf Verkehrsrisiken, die ihr Fehlverhalten hervorruft, aufmerksam gemacht. Insgesamt verlief die Verkehrswoche erfolgreich und führte dazu, dass viele Verkehrsteilnehmer für Unfallgefahren in verschiedenen Bereichen sensibilisiert wurden.

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