Laatzen
Dienstag, 22.09.20 - 08:09 Uhr

Straßen- und Wegereinigung obliegt den Eigentümern

LAATZEN. 

Bevor der Herbst die Blätter der Bäume fallen lässt, entledigen sich viele Bäume wie Eichen und Kastanien bereits jetzt ihrer Früchte. Diese sind durchaus in der Lage, den Verkehr auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu beeinträchtigen.

 

Im Stadtgebiet Laatzen ist die Reinigung der Geh- und Radwege, zu der auch die Entfernung von Laub, Kastanien, Beeren usw. gehört, auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. In den Straßen, in denen keine städtische Straßenreinigung durchgeführt wird, erstreckt sich die Reinigung bis zur Mitte der Straße. Zur Straße gehört auch der Seitenstreifen, unabhängig von der Art der Befestigung.

 

Oftmals wird übersehen, dass das eigene Grundstück an mehreren Seiten an den öffentlichen Straßenraum grenzt. Irrtümlich wird angenommen, dass nur die Seite des Zugangs zum Haus zu reinigen ist. Die Reinigung muss jedoch an allen Seiten, an denen das Grundstück an öffentliche Wege oder Straßen grenzt, durchgeführt werden.

 

Keinesfalls dürfen Laub, Eicheln, Kastanien, etc. in die Gosse gekehrt werden, da sie den Wasserabfluss in der Gosse hemmt und Straßen überspült werden können. Die Kehrmaschine nimmt in die Gosse gekehrte Kastanien, Eicheln, Laub, etc. nicht auf. Die anfallenden Pflanzenteile können mit dem normalen Grünabfall entsorgt werden oder auf dem Kompostplatz der Stadt Laatzen, Hildesheimer Straße 305 in Rethen abgegeben werden.

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