Sarstedt: Maskenpflicht für die Fußgängerzone
Die Fußgängerzone in Sarstedts Innenstadt darf nur noch mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden. Das hat der Landkreis Hildesheim jetzt verfügt.
SARSTEDT.
Vergangenen Freitag ist die sogenannte 7-Tagesinzidienz im Landkreis Hildesheim auf mehr als 50 Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ in den vergangenen sieben Tagen angestiegen. Aus diesem Grund hat der Landkreis Hildes-heim nach §3 Abs. 2 S. 3 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nds. Corona-Verordnung) eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der jede Person in allen Fußgängerzonen und auf allen Wochenmärkten im Landkreis Hildesheim eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss.
Folglich ist auch in der Sarstedter Fußgängerzone, die sich entsprechend der Be-schilderung über die Enge Straße und über den Großteil der Steinstraße erstreckt, zu jeder Tages- und Uhrzeit eine textile Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Als einzige Ausnahme gilt die Anordnung nicht für Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können sowie für Kinder unter sechs Jahren.
Die Einhaltung dieses Gebots wird - ebenso wie die weiteren Regelungen der Nds. Corona-Verordnung - durch die Polizei kontrolliert, wobei Verstöße gegen die Ver-ordnung mit Bußgeldern geahndet werden. Die vollständige Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim ist zu finden unter www.landkreishildesheim.de
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