Region Hannover
Donnerstag, 12.11.20 - 13:33 Uhr

Coronavirus: Die aktuellen Zahlen in der Region Hannover

REGION. 

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 9306 Menschen (gestern: 8980) registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 6483 Personen (gestern: 6304) als genesen aufgeführt. 164 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 84 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2659 Menschen (gestern: 2513) in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100 000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 126,2.

 

Zahl der gegenwärtig Infizierten, verteilt nach Kommunen (Zahl in Klammern: Gesamtzahl der Infizierten seit Ausbruch/7-Tage-Inzidenz):

 

Barsinghausen: 63 (202/80,1) Fälle

Burgdorf: 57 (199/130,4) Fälle

Burgwedel: 29 (141/72,2) Fälle

Garbsen: 136 (554/129,6) Fälle

Gehrden: 20 (74/84,1) Fälle

Hemmingen: 26 (115/61,4) Fälle

Isernhagen: 38 (167/133,5) Fälle

Laatzen: 132 (437/133,5) Fälle

Landeshauptstadt Hannover: 1288 (4716/129,4) Fälle

Langenhagen: 179 (519/193,7) Fälle

Lehrte: 193 (433/263,1) Fälle

Neustadt: 68 (237/99,7) Fälle

Pattensen: 31 (77/66,9) Fälle

Ronnenberg: 65 (227/152,8) Fälle

Seelze: 59 (251/99,5) Fälle

Sehnde: 41 (140/76) Fälle

Springe: 71 (198/103,6) Fälle

Uetze: 23 (161/72,9) Fälle

Wedemark: 52 (168/138,4) Fälle

Wennigsen: 11 (71/34,8) Fälle

Wunstorf: 77 (219/94,9) Fälle

 

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

 

0 bis 9 Jahre: 431 Fälle

10 bis 19 Jahre: 988 Fälle

20 bis 29 Jahre: 1721 Fälle

30 bis 39 Jahre: 1496 Fälle

40 bis 49 Jahre: 1424 Fälle

50 bis 59 Jahre: 1398 Fälle

60 bis 69 Jahre: 676 Fälle

70 bis 79 Jahre: 393 Fälle

Über 80 Jahre: 622 Fälle

keine Angabe: 157

 

Die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen gilt weiterhin in den klassischen Einkaufszentren, die sich in geschlossenen Räumen befinden, etwa in der Ernst-August-Galerie in Hannover oder im Leine-Center in Laatzen. Die Maskenpflicht dafür ergibt sich aus der geltenden Landesverordnung, § 3, Abs. (1). Dort heißt es "Jede Person hat ....in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen." Die Teilaufhebung der Maskenpflicht, die die Region Hannover gestern bekannt gemacht hat, bezieht sich ausschließlich auf offene Bereiche von Einkaufszentren, also auf Zentren, in denen die Verkehrsflächen unter freiem Himmel sind, etwa wenn mehrere Geschäfte durch eine gemeinsame Parkplatzfläche verbunden sind. Davon unbenommen gilt nach wie vor die Maskenpflicht überall, wo Menschen den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können.

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