Coronavirus: Die aktuellen Zahlen in der Region Hannover
REGION.
Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 9306 Menschen (gestern: 8980) registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 6483 Personen (gestern: 6304) als genesen aufgeführt. 164 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 84 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2659 Menschen (gestern: 2513) in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100 000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 126,2.
Zahl der gegenwärtig Infizierten, verteilt nach Kommunen (Zahl in Klammern: Gesamtzahl der Infizierten seit Ausbruch/7-Tage-Inzidenz):
Barsinghausen: 63 (202/80,1) Fälle
Burgdorf: 57 (199/130,4) Fälle
Burgwedel: 29 (141/72,2) Fälle
Garbsen: 136 (554/129,6) Fälle
Gehrden: 20 (74/84,1) Fälle
Hemmingen: 26 (115/61,4) Fälle
Isernhagen: 38 (167/133,5) Fälle
Laatzen: 132 (437/133,5) Fälle
Landeshauptstadt Hannover: 1288 (4716/129,4) Fälle
Langenhagen: 179 (519/193,7) Fälle
Lehrte: 193 (433/263,1) Fälle
Neustadt: 68 (237/99,7) Fälle
Pattensen: 31 (77/66,9) Fälle
Ronnenberg: 65 (227/152,8) Fälle
Seelze: 59 (251/99,5) Fälle
Sehnde: 41 (140/76) Fälle
Springe: 71 (198/103,6) Fälle
Uetze: 23 (161/72,9) Fälle
Wedemark: 52 (168/138,4) Fälle
Wennigsen: 11 (71/34,8) Fälle
Wunstorf: 77 (219/94,9) Fälle
Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):
0 bis 9 Jahre: 431 Fälle
10 bis 19 Jahre: 988 Fälle
20 bis 29 Jahre: 1721 Fälle
30 bis 39 Jahre: 1496 Fälle
40 bis 49 Jahre: 1424 Fälle
50 bis 59 Jahre: 1398 Fälle
60 bis 69 Jahre: 676 Fälle
70 bis 79 Jahre: 393 Fälle
Über 80 Jahre: 622 Fälle
keine Angabe: 157
Die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen gilt weiterhin in den klassischen Einkaufszentren, die sich in geschlossenen Räumen befinden, etwa in der Ernst-August-Galerie in Hannover oder im Leine-Center in Laatzen. Die Maskenpflicht dafür ergibt sich aus der geltenden Landesverordnung, § 3, Abs. (1). Dort heißt es "Jede Person hat ....in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen." Die Teilaufhebung der Maskenpflicht, die die Region Hannover gestern bekannt gemacht hat, bezieht sich ausschließlich auf offene Bereiche von Einkaufszentren, also auf Zentren, in denen die Verkehrsflächen unter freiem Himmel sind, etwa wenn mehrere Geschäfte durch eine gemeinsame Parkplatzfläche verbunden sind. Davon unbenommen gilt nach wie vor die Maskenpflicht überall, wo Menschen den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können.
Hemmingen, Laatzen, Pattensen und Sarstedt
informiert werden? ->>> KLICKE "GEFÄLLT MIR"!