Coronavirus: Die aktuellen Zahlen in der Region Hannover
REGION.
Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 9951 Menschen (Freitag: 9596) registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 7258 Personen (Freitag: 6740) als genesen aufgeführt. 173 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 84 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2520 Menschen (Freitag: 2686) in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100 000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 110,9.
Zahl der gegenwärtig Infizierten, verteilt nach Kommunen (Zahl in Klammern: Gesamtzahl der Infizierten seit Ausbruch/7-Tage-Inzidenz):
Barsinghausen: 41 (206/51,5) Fälle
Burgdorf: 69 (223/127,3) Fälle
Burgwedel: 26 (148/43,3) Fälle
Garbsen: 143 (594/118,6) Fälle
Gehrden: 24 (83/103,5) Fälle
Hemmingen: 36 (133/122,8) Fälle
Isernhagen: 37 (172/97,1) Fälle
Laatzen: 112 (462/92,4) Fälle
Landeshauptstadt Hannover: 1201 (5037/114,8) Fälle
Langenhagen: 181 (560/154,6) Fälle
Lehrte: 183 (475/231,9) Fälle
Neustadt: 67 (257/79,8) Fälle
Pattensen: 20 (80/46,9) Fälle
Ronnenberg: 64 (242/156,9) Fälle
Seelze: 61 (263/91) Fälle
Sehnde: 23 (145/63,4) Fälle
Springe: 65 (210/80,2) Fälle
Uetze: 22 (167/38,9) Fälle
Wedemark: 59 (183/138,4) Fälle
Wennigsen: 10 (75/41,8) Fälle
Wunstorf: 76 (236/90,2) Fälle
Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):
0 bis 9 Jahre: 458 Fälle
10 bis 19 Jahre: 1061 Fälle
20 bis 29 Jahre: 1831 Fälle
30 bis 39 Jahre: 1593 Fälle
40 bis 49 Jahre: 1521 Fälle
50 bis 59 Jahre: 1491 Fälle
60 bis 69 Jahre: 739 Fälle
70 bis 79 Jahre: 427 Fälle
Über 80 Jahre: 661 Fälle
keine Angabe: 169
Die neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht, die konkrete Straßenzüge für die Kommunen benennt, ist vorerst zurückgestellt worden. Bevor die Region Hannover mit einer etwaigen neuen Allgemeinverfügung tätig wird, wartet sie die heutige Bund-Länder-Konferenz ab, um gegebenenfalls entsprechend zu reagieren. Es gilt weiterhin: Überall dort, wo in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine Maske zu tragen (Niedersächsische Landesverordnung, § 2 Abs. 2 Satz 2). In Fußgängerzonen sowie auf Wochen-, Spezial- und Jahrmärkte besteht außerdem immer eine Maskenpflicht.
Hemmingen, Laatzen, Pattensen und Sarstedt
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