Laatzen
Montag, 21.12.20 - 17:35 Uhr

Avacon: Spende statt Weihnachtsfeier

1100 Euro an Kinder- und Jugendhaus Barbara

Ralf Ebert (links im Bild) und Harald Schliestedt aus der Avacon GmbH in Sarstedt übergeben Christina Thalmann den symbolischen Spendenscheck.

So kann es auch gemacht werden: Die 60 Bediensteten des Energieversorgers Avacon GmbH in Sarstedt haben ihre abgesagte Weihnachtsfeier auf eine andere Weise genutzt: 5700 Euro sind an vier soziale Einrichtungen gegangen, darunter 1100 Euro an das Kinder- und Jugendhaus Barbara - ehemals Barbaras Baby- und Kleinkinderhaus - im Laatzener Ortsteil Ingeln/Oesselse.

LAATZEN. 

Harald Schliestedt und Ralf Ebert aus dem Konzessionsmanagement der Avacon GmbH haben heute Vormittag den symbolischen Spendenscheck an Christina Thalamann aus der Einrichtung Im Eichengrund in Ingeln/Oessese übergeben. Träger der Einrichtung ist die Stiftung Bethel, Fachzentrum für Kinder- Jugend- und Familienhilfe.

 

Wie Ralf Ebert sagte, hat die Mitarbeiterschaft6 vorgeschlagen, was anstatt der üblichen Weihnachtsfeier mit dem vorhandenen Geld passieren soll. "Der Vorstand des Unternehmens hat den zur Verfügung stehenden Betrag noch aufgestockt", sagte Ebert. "Und das Kinderhaus in Ingeln/Oesselse war der entsprechende Vorschlag."

 

Das Kinder- und Jugendhaus Barbara - Wohnen für junge Menschen mit geistiger Behinderung - vom Säuglingsalter bis zur Volljährigkeit. Das Kinderhaus nimmt im Sinne der Eingliederungshilfe Kinder ab dem Säuglingsalter bis zur Einschulung mit einer geistigen, körperlichen oder einer mehrfachen Behinderung auf. Aufgenommen werden Kinder, deren gesundheitliche Situation bedingt durch Behinderung einer grundsätzlichen Klärung bedürfen, die durch ihre geistige oder körperliche Behinderung von ihren Eltern nicht betreut werden können, oder deren Verbleib durch andere innerfamiliäre Problemlagen bei den Eltern vorübergehend nicht möglich erscheint. Das Jugendhaus richtet sich im Sinne der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche ab dem Zeitpunkt der Einschulung (8 bis 18 Jahre) mit einer geistigen, körperlichen oder einer mehrfachen Behinderung. Ebenso wird in Ausnahmefällen und bei freier Platzkapazität Platz ein Kurzzeitwohnen angeboten.

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