Region legt Böllerverbot für ausgewählte Straßen und Plätze fest
Die Region Hannover hat jetzt in einer Allgemeinverfügung in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden Straßen und Plätze festgelegt, auf denen aus Gründen des Infektionsschutzes in der Silvesternacht (21 bis 7 Uhr) nicht geböllert werden darf.
REGION.
Die Region Hannover setzt damit §10 a der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus um. Der Paragraph untersagt das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 - das sind klassische Silvester-Feuerwerkskörper, die nur im Freien verwendet werden dürfen und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden - auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Auch das Mitführen von Feuerwerk in den entsprechenden Bereichen ist verboten. Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen und Wunderkerzen sind nach wie vor erlaubt.
Zwölf der 21 Städte und Gemeinden haben Straßen und Plätze für das Böllerverbot aus Infektionsschutzgründen benannt, die Eingang in die Allgemeinverfügung der Region Hannover gefunden haben. Darüber hinaus kann es sein, dass Kommunen in eigener Zuständigkeit als Gefahrenabwehrbehörden zum Beispiel aus Brandschutzgründen in bestimmten Bereichen Feuerwerksverbote erlassen haben. Diese Verbote gelten auch weiterhin. Daher kann das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch in Straßen oder Stadtteilen verboten sein, die nicht in der Anlage aufgeführt sind.
Regionspräsident Hauke Jagau appelliert an die Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover, auch dort auf Feuerwerk zu verzichten, wo es erlaubt ist: "Wir wissen aus der Vergangenheit, dass die Rettungsdienste und Notaufnahmen in den Krankenhäusern jedes Jahr mit etlichen Patientinnen und Patienten zu tun haben, die durch Feuerwerkskörper verletzt wurden. Wir alle bemühen uns seit Monaten darum, Kontakte zu vermeiden und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Der Verzicht auf das Feuerwerk ist ein kleiner Beitrag, den ich für absolut zumutbar halte."
Stadt Hemmingen
- Carl-Friedrich-Gauß-Schule (gesamtes Grundstück), Hohe Bünte 4
- Grundschule Hemmingen-Westerfeld (gesamtes Grundstück), Köllnbrinkweg 48
- Grundschule Hiddestorf (gesamtes Grundstück), Ostertorstr.9
- Fußgängerzone (gesamte Fläche) Rathausplatz 1-12
- Wäldchenschule Arnum (gesamtes Grundstück), Klapperweg 18
Stadt Pattensen
- keine
Stadt Laatzen
- keine
Hemmingen, Laatzen, Pattensen und Sarstedt
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