Hemmingen
Freitag, 26.03.21 - 11:21 Uhr

Kontaktlose Schulanmeldung für das Schuljahr 2022/2023

HEMMINGEN. 

Für Kinder, die bis zum 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt nach § 64 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes grundsätzlich mit Anfang des Schuljahres 2022/2023 die Pflicht zum Besuch der Grundschule.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Anmeldungen in diesem Jahr kontaktlos bis zum 27. April 2021 für alle Grundschulen vorzunehmen. Folgende Unterlagen werden für die Schulanmeldung benötigt: Kopie der Geburtsurkunde des Kindes oder Kopie aus dem Familienstammbuch; bei Kindern, über die ein besonderes Sorgerecht besteht, die schriftliche Verfügung des Gerichts oder des Jugendamtes (ggf. Negativbescheid); Kopie des Impfausweises; Anmeldeunterlagen (siehe Downloadvermerk der jeweiligen Schule).

 

Falls das Kind im letzten Jahr keine Kita besucht hat (Test Sprachförderung), vereinbaren die Eltern zwingend einen Termin in der zuständigen Schule.

 

Zuständigkeiten:

 

1. für die Ortsteile Hemmingen-Westerfeld und Devese in der Grundschule Hemmingen-Westerfeld, Köllnbrinkweg 48, Anmeldeformulare auf der Homepage www.gshemmingen-westerfeld.de (Downloads)

2. für die Ortsteile Arnum, Harkenbleck und Wilkenburg in der Wäldchenschule - Grundschule Arnum, Klapperweg 18, Anmeldeformulare auf der Homepage www.waeldchenschule-arnum.de (Startseite und Formulare)

3. für die Ortsteile Hiddestorf und Ohlendorf in der Grundschule Hiddestorf, Ostertorstr. 9, Anmeldeformulare auf der Homepage www.grundschule-hiddestorf.de (Termine, Elternbriefe, Hinweise)

 

Die Sommerferien 2022 enden in Niedersachsen am Mittwoch, 24. August. Der Tag der Einschulung ist Sonnabend, 27. August 2022. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch eine schriftliche Erklärung (formloser Antrag, unterschrieben von den Erziehungsberechtigten) gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist vor dem Beginn des in Satz 1 genannten Schuljahres bis zum 1. Mai (schriftlich, in einem separaten Antrag) gegenüber der Schule abzugeben. Eine Anmeldung zum Stichtag muss dennoch erfolgen. Kinder, die zum 30. September 2022 noch nicht schulpflichtig sind, können, unabhängig von einem Stichtag, im Mai 2022 für das Schuljahr 2022/23 angemeldet werden ("Kann-Kinder").

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