Im Innerstebad gilt jetzt die 3G-Regel
SARSTEDT.
Vom morgigen Freitag, 3. September, an gelten die 3G-Regeln im Innerstebad Sarstedt. Die Corona-Inzidenz liegt im Landkreis Hildesheim am Mittwoch am fünften Werktag hintereinander über 50. Das hat zur Folge, dass von Freitag, 3. September, an in vielen Bereichen die 3G-Regel gilt. Nach der neuen Verordnung ist damit der Zutritt im Innerstebad Sarstedt mit Saunabereich nur noch geimpften, genesenen und getesteten Personen erlaubt (3G-Regeln). Bade- und Saunagäste werden gebeten, an der Kasse einen entsprechenden Nachweis vorzuzeigen: Geimpft ist, wenn seit der Zweitimpfung 14 Tage vergangen sind (Johnson & Johnson 14 Tage nach einmaliger Impfung). Genesen ist, wer einen Genesenennachweis vorweisen kann, also einen positiver PCR Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Getestet ist, wer einen PCR-Test (max. 48 Stunden gültig) oder PoC Antigen Schnelltest (max. 24 Stunden gültig) vorweisen kann.
Ausgenommen von diesen Regeln sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Kinder ab sechs Jahren, die noch nicht eingeschult sind. Ebenso freigestellt sind Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Testkonzeptes regelmäßig getestet werden. Dies gilt auch in den Schulferien.
Das Hallenbad ist aufgrund von Sanierungsarbeiten aktuell nur für Kurse geöffnet. Für Badegäste ist dieser Bereich geschlossen. Die Stadt Sarstedt weist darauf hin, dass die 3G-Regel auch für Besucher des Freibades gelten. Zu den Hygienemaßnahmen gilt auch weiterhin, dass im kompletten Eingangs- und Umkleidebereich des Hallenbades eine FFP2 oder medizinische Maske zu tragen ist. Auch die Mindestabstände von 1,5 Metern sind wie gewohnt einzuhalten. Zur Dokumentation liegen an der Kasse Erfassungsbögen bereit, um sich mit Namen und Kontaktdaten einzutragen. Wer es einfacher möchte, kann bequem vor Ort mit der LUCA-App einchecken. Die 3G-Regel gilt auch für alle Sporthallen in Sarstedt.
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