Für Verwaltungsdienstleistungen gilt im Rathaus die 3G-Regel
HEMMINGEN.
Wer vor Ort im Rathaus eine Dienstleistung der Stadtverwaltung in Anspruch nehmen möchte, muss seit Diemstag nachweisen, vollständig geimpft, genesen oder getestet zu sein. Die Regelung galt bisher nur für das Bürgerbüro und wird auf das gesamte Dienstleistungsgeschäft des Rathauses ausgeweitet. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung kontrollieren 3G bei ihren eigenen Terminen. Personen, mit denen bereits vor der Regelung Termine vereinbart wurden, werden soweit möglich vorab auf die geänderte Regelung hingewiesen. Ausnahmen: Wer die Impfstation im Bürgersaal besuchen möchte, muss keinen Nachweis über 3G erbringen. Für externe Veranstaltungen im Bürgersaal des Rathauses gelten die Regelungen des jeweiligen Veranstalters.
"Die Stadtverwaltung schützt durch diese Maßnahme Mitarbeitende, Bürger gleichermaßen. 3G ist mit zusätzlichem Aufwand für alle Beteiligten verbunden. Umso mehr hoffe ich auf wechselseitiges Verständnis. Wir werden die Pandemie nur überwinden, wenn wir am selben Strang ziehen", erklärt Bürgermeister Jan Dingeldey. Die Stadt Hemmingen folgt mit der Regelung der Einschätzung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebunds, der die Nutzung des Hausrechts als angemessen beurteilt, um 3G-Nachweise als Voraussetzung für den Zutritt zum Verwaltungsgebäude einzufordern.
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