Innerstebad: 3G-Pflicht für Besucher entfällt
SARSTEDT.
Am heutigen Freitag ist die neue Niedersa?chsische Corona-Verordnung mit weiteren Lockerungen in Kraft getreten. Im Innerstebad mit Sauna entfa?llt die 3G-Pflicht und der Zugang im gesamten Bad ist ohne Beschra?nkungen mo?glich. Lediglich die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske im kompletten Eingangs- und Umkleidebereich des Hallenbades gilt weiterhin.
Die Maskenpflicht entfa?llt fu?r Kinder unter sechs Jahren. Bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. Stoffmaske) ausreichend. Zur Registrierung ha?ngt im Kassenbereich ein QR-Code der Corona-Warn-App aus. Erfassungsbo?gen liegen auch weiterhin aus. "Die Registrierung ist allerdings freiwillig," heißt es aus dem Rathaus. Im Saunabereich stehen alle Saunen wieder zur Verfu?gung. Auch das "Aufwedeln" ist wieder mo?glich.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die zeitlichen Blo?cke in der Sauna aufgehoben wurden. Mindestabsta?nde von 1,5 Metern sind wie gewohnt im gesamten Bad mit Saunabereich einzuhalten. Die Begrenzung der Badega?ste im Innerstebad Sarstedt entfa?llt. Die neue Corona-Verordnung gilt bis einschließlich 19. Ma?rz.
Hemmingen, Laatzen, Pattensen und Sarstedt
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