Sarstedt
Freitag, 01.04.22 - 12:56 Uhr

Lockerungen bei Corona-Regeln treten in Kraft

SARSTEDT. 

Vom 4. April an ist der Zugang im Rathaus und im Bürgercenter der Stadt Sarstedt wieder ohne 3G-Zugangskontrollen möglich. Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. Bis einschließlich den 2. April gilt die aktuelle Corona-Übergangs-Verordnung, danach entfallen viele Vorsichtsmaßnahmen.

 

Der Zutritt zum Bürgercenter und zum Rathaus der Stadt Sarstedt ist daher vom 4. April an wieder ohne Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweises bzw. negativen Tests erlaubt. Besucherinnen und Besucher, die das Rathaus aufsuchen möchten, werden gebeten, telefonisch einen Termin zu vereinbaren:

Allgemeine Auskünfte - Telefon-Nr. 05066 805-0

Bürgermeisterin/Fachbereich 1 - Telefon-Nr. 05066 805-21

Fachbereich 2 - Telefon-Nr. 05066 805-88

Fachbereich 3 - Telefon-Nr. 05066 805-51

Stadtmanagement - Telefon-Nr. 05066 805-23

Standesamt - Telefon-Nr. 05066 805-25

Stadtkasse - Telefon-Nr. 05066 805-30

Hilfe/Beratung für Asylbewerber - Telefon 05066 805-66

 

Zum Schutz der Mitarbeitenden sowie der Besucherinnen und Besucher besteht auch weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske. In Sitzungsräumen kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Die Regelungen gelten ebenso für den Bauhof und die Kläranlage; in anderen städtischen Einrichtungen (u.a. Innerstebad Sarstedt, Stadtbücherei Sarstedt, Jugendzentrum, Familienzentrum, Kitas/Schulen) bittet die Stadtverwaltung, die gesonderten Regelungen zu beachten. Für Trauungen bei der Stadt Sarstedt gilt die Belegung von max. 10 Personen exklusive Standesbeamtin. Das Brautpaar hat auf den Sitzplätzen keine Maske zu tragen, für die Gäste gilt im Trauzimmer auch weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Die Dokumentationspflicht im Rathaus sowie im Bürgercenter entfällt.

 

Das Bürgercenter der Stadt Sarstedt ist im freien Zugang - also ohne vorherige Terminabsprache - zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Freitag von neun Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16 Uhr und Mittwoch, Donnerstag von neun Uhr bis 12:30 Uhr.

 

Nur nach vorheriger Terminabsprache ist darüber hinaus das Bürgercenter donnerstagsnachmittags von 13:30 Uhr bis 18 Uhr zu erreichen. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Terminabsprache am Samstagvormittag in der Zeit von neun Uhr bis 12 Uhr. Die aktuellen Samstagstermine sind unter www.sarstedt.de  zu finden.

 

Termine im Bürgercenter können telefonisch unter 05066-805 80 oder per E-Mail unter buergercenter@sarstedt.de  vereinbart werden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass im Bürgercenter gleichzeitig bis zu drei externe Besuchende Einlass nehmen dürfen.

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