Pattensen
Freitag, 08.04.22 - 08:01 Uhr

Im Rathaus gelten weiterhin die bisherigen Corona-Regeln

PATTENSEN. 

Die Corona-Regeln des Infektionsschutzgesetzes sind am 20. März ausgelaufen. Auch die Übergangsfrist endete am 2. April. Um die Sicherheit der Bürger, die das Rathaus betreten, sowie der Mitarbeiter der Stadtverwaltung Pattensen weiterhin bestmöglich zu gewährleisten, gelten die bisherigen Regeln im Rathaus Pattensen vorerst weiterhin.

 

Das bedeutet für einen Besuch: Das Rathaus der Stadt Pattensen kann mit der 3G-Vorgabe betreten werden.Dies muss von den Besuchern, die das Rathaus besuchen möchten, nachgewiesen werden. Ein Test muss von einer bevollmächtigen Stelle durchgeführt worden sein. Ein Test vor Ort ist nicht möglich. Ein Ausweisdokument ist mitzuführen.vFür das Betreten des Rathauses ist für alle Besucher eine FFP 2-Maske erforderlich. Die Überprüfung wird durch die Mitarbeiter der Zentrale am Eingang durchgeführt. Die Außentüren bleiben weiterhin geschlossen.

 

Ein Betreten des Rathauses ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung mit dem Bürgerbüro ist unter Online Terminvergabe beziehungsweise der Telefonnummer 0 51 01/1 00 10 oder unter der Adresse BGB@pattensen.de möglich.

 

Für die Geflüchteten aus der Ukraine besteht die Möglichkeit der Leistungsbeantragung zu den üblichen Öffnungszeiten ohne Termin. Die Anmeldung im Bürgerbüro muss mit Termin erfolgen. Die genannten Schutzmaßnahmen gelten selbstverständlich auch in diesen Fällen.

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