Rat beschließt Schutzschirm für ortsänsässige Vereine
PATTENSEN.
Der Rat der Stadt Pattensen hat in seiner Sitzung am 15. Dezember die Einrichtung eines Schutzschirms für örtliche Vereine beschlossen. Zu diesem Zweck werden im Haushaltsjahr 2023 Haushaltsmittel in Höhe von 40 000 Euro bereitgestellt. In Not geratenen Pattenser Vereine soll nun unbürokratisch eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.
Insbesondere durch die Corona-Pandemie und die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sind viele Vereine der Stadt Pattensen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten.Grundsätzlich können alle Vereine Zuwendungen erhalten, die ihren Sitz in der Stadt Pattensen haben, im Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen sind und steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt sind, erklärt Gunnar Kothrade von der Stadtverwaltung.
Die Zuwendung kann jedoch nur gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Der Verein befindet sich in einer finanziellen Notlage. Eine finanzielle Notlage im Sinne dieserRichtlinie liegt insbesondere vor, wenn der Verein zur Deckung der regelmäßig anfallendenKosten eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge um mehr als 25 Prozent vornehmen oder
b) die Rücklagen zur Deckung der regelmäßig anfallenden Kosten im Jahr 2023 um mehr als25 Prozent verringern müsste. Zu den regelmäßig anfallenden Kosten zählen insbesondere Miete, Pacht, Mietnebenkosten, Aufwendungen für Energie, Aufwendungen für Buchführung,Übungsleitung, Wartung und Pflege.
Der Antragstellende muss zudem zahlenmäßig darstellen, in welchem Bereich die höheren Kosten angefallen sind und entsprechende Belege vorlegen, erklärt Kothrade.
Der Zuschuss kann einmalig in Höhe von höchstens 2500 Euro gewährt werden. Die Zuwendung darf vom Verein jedoch nur zur Deckung der erwähnten regelmäßig anfallenden Kosten verwendet werden.Die gesamte Richtlinie, das Antragsformular sowie die Datenschutzerklärung sind auf der Webseite der Stadt Pattensen abrufbar. Bei Fragen können Sie sich auch gerne an Gunnar Kothrade von Stadtverwaltung unter kothrade@pattensen.de oder unter (0 51 01) 1 00 11 02 wenden.
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