Laatzen
Mittwoch, 12.07.23 - 08:01 Uhr

Unterstützung für Kommunen: Land Niedersachsen gewährt Bedarfszuweisungen in Höhe von mehr als 89 Millionen Euro

LAATZEN. 

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, hat gestern bekannt gegeben, dass das Land Niedersachsen 39 finanzschwache und überdurchschnittlich hoch verschuldetet Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit der Gewährung von Bedarfszuweisungen unterstützen wird. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs sind im laufenden Antragsverfahren Bedarfszuweisungen in Höhe von mehr als 89 Millionen Euro vorgesehen.

 

Ministerin Behrens sagt: "Die Inflation und die damit verbundenen Mehrausgaben im Haushalt fordern die bereits finanzschwachen Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im besonderen Maße. Als Land Niedersachsen unterstützen wir die Kommunen dabei, ihre Ausgaben zu decken und Investitionsfähigkeiten aufrechtzuerhalten. Ziel ist es die Bedarfszuweisungen spätestens bis zum Jahresende an die betroffenen Kommunen auszuzahlen." Die Kommunen erhalten die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten, um die Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen.

 

Die Höhe der einzelnen Zuweisungen belief sich beispielsweise auf Beträge von 200.000 Euro für die Gemeinde Grasberg im Landkreis Osterholz sowie jeweils 10 Millionen Euro für die Stadt Salzgitter und den Landkreis Holzminden. Die Stadt Laatzen erhält 2,49 Millionen Euro. In einigen Fällen sind jedoch noch detaillierte Prüfungen der Antragsgrundlagen, insbesondere der Jahresabschlüsse, erforderlich.

 

Mit erstmalig begünstigten Kommunen werden vor einer endgültigen Auszahlung gegebenenfalls noch Vereinbarungen zur Haushaltswirtschaft und zur Konsolidierung erarbeitet. Insgesamt beantragten im Jahr 2023 58 Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden wegen einer außergewöhnlichen Lage Bedarfszuweisungen. Mit den bewilligten Zuweisungen kann jeweils ein Anteil in Höhe von rund 17 Prozent des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt werden.

 

Zum Hintergrund:Bedarfszuweisungen sind gesonderte Mittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag finanzschwacher Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis stellen.

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