Lesemann: Land gewährt vom Hochwasser geschädigten Privatpersonen Soforthilfe
REGUION.
Privatperson, die durch das Hochwasser der vergangenen Wochen in eine akute Notlage geraten sind, können ab sofort kurzfristige finanzielle Unterstützung erhalten. Darauf hat jetzt die für Laatzen, Pattensen und Sehnde zuständige SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Silke Lesemann hingewiesen. Das niedersächsische Umweltministerium hat dem Haushaltsausschuss des Landtages eine sogenannte Billigkeits-Richtlinie vorgelegt, die in Kürze in Kraft tritt. Anträge für die Nothilfen können dann beim zuständigen Landkreis oder bei den kreisfreien Städten gestellt werden.
Die Landesregierung hat außerdem einen Nachtragshaushalt für Entschädigungen, Reparaturen und die Ertüchtigung des Hochwasser- und Katastrophenschutzes auf den Weg gebracht. Dank der Krisen-Vorsorge des Finanzministeriums ermöglicht die Akuthilfe-Richtlinie Auszahlungen schon vor Beschluss des Nachtragshaushalts. "Die Landesregierung hilft Privatpersonen schnell, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind", betont Lesemann.
Schon jetzt ist klar: Durch die Klimakrise wird es verstärkt zu solchen Extremwetterereignissen kommen. "Wir werden daher weiter verstärkt in den Hochwasser- und Küstenschutz investieren, um das Leben und Hab und Gut der Menschen zu schützen. Und wir helfen jetzt Menschen in akuter Not, die etwa ihre Möbel ersetzen müssen, kurzfristig umziehen mussten oder durch dringend nötige Reparaturen in eine finanzielle Notlage geraten sind. Niedersachsen hält zusammen und hilft", so Lesemann.
Analog zum Hochwasser von 2017 wird es daher eine kurzfristige und unbürokratische Soforthilfe als Billigkeitsleistung geben. Diese gilt nur für Privatpersonen und noch nicht für Hochwasser-Schäden an Gebäuden, Infrastruktur, landwirtschaftlichen Flächen die erst noch erhoben werden müssen. Die Soforthilfe wird betroffenen Privathaushalten gewährt, um eine "vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen finanziell zu bewältigen", heißt es in der Richtlinie.
Ist - etwa beim Hausrat - ein Gesamtschaden von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro entstanden, soll eine Soforthilfe von mindestens 1000 Euro und maximal 2500 Euro je Haushalt gewährt werden. In besonders akuten Notlagen kann ausnahmsweise auch eine Soforthilfe bis 20.000 Euro gewährt werden. Auch können in besonderen Härtefällen Schäden, die weniger als 5000 Euro pro Haushalt ausmachen, ausgeglichen werden. Die Hilfen müssen nicht zurückgezahlt werden.
Unter hochwasserbedingten Schäden fallen laut Richtlinie Schäden "durch Hochwasser als auch durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser (sowohl entlang der Fließgewässer als auch des damit verbundenen Grundwasserkörpers), überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser verursacht sind".
Die Anträge auf Soforthilfe können bis zum 22. März schriftlich gestellt werden. Bewilligungsstellen sind die von dem Hochwasserereignis betroffenen örtlich zuständigen Landkreise, die Region Hannover, die kreisfreien Städte, die Landeshauptstadt Hannover und die großen selbständigen Städte. Die Verwendung der Hilfen ist später durch Quittungen beziehungsweise Rechnungen für Dienstleistungen zu belegen. Für den Fall, dass das Land den Betroffenen später weitere Zahlungen gewährt, werden die Nothilfen angerechnet.
Hemmingen, Laatzen, Pattensen und Sarstedt
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