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Montag, 22.01.24 - 22:24 Uhr

Die THG-Prämie: Jetzt auch für Ladestationen

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Mit der fortschreitenden Entwicklung erneuerbarer Energien und dem wachsenden Bewusstsein für Umweltschutz gewinnt die Elektromobilität zunehmend an Bedeutung. Ein bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigen Mobilitätszukunft ist die jüngste Erweiterung der Treibhausgas-Prämie auf Ladesäulen. Diese Entscheidung verspricht eine effektivere Förderung der Elektromobilität und unterstützt den Ausbau des Ladesäulen-Netzes in Deutschland. In diesem Artikel werden wir die Hintergründe, Auswirkungen und Zukunftsaussichten dieser Entwicklung beleuchten.

 

Hintergrund: Was ist die THG-Quote

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Umwelt- und Klimaschutzgesetzgebung. Sie wurde eingeführt, um die Emission von Treibhausgasen, insbesondere von CO2, zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die THG-Quote richtet sich in erster Linie an Unternehmen im Energie- und Verkehrssektor, speziell an Mineralölunternehmen, die fossile Kraftstoffe vertreiben.

 

Grundprinzip der THG-Quote

 

  • Unternehmen, die fossile Brennstoffe vertreiben, sind gesetzlich verpflichtet, ihren CO?-Ausstoß jährlich um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren. Dieser Prozentsatz wird durch die THG-Quote festgelegt.
  • Unternehmen können die Quote erfüllen, indem sie entweder den Anteil erneuerbarer Energien in ihrem Produktportfolio erhöhen oder in Projekte investieren, die die Emission von Treibhausgasen reduzieren.
  • Unternehmen, die ihre THG-Quote übererfüllen, indem sie mehr Treibhausgase reduzieren als erforderlich, können die dadurch entstandenen Überschüsse in Form von Zertifikaten handeln. Diese Zertifikate können dann von anderen Unternehmen erworben werden, die ihre eigenen Quoten nicht erfüllen können oder wollen.

 

 

Durch das Nutzen von Elektroautos können auch Privatpersonen in diesen Quotenhandel einsteigen und die CO?-Emissionen, die sie im Vergleich mit einem Verbrennungsmotor erzeugt hätten und nun einsparen, an Unternehmen verkaufen. Das Geld, dass sie dadurch verdienen, wird oft als THG-Prämie bezeichnet.

 

 

  • Im Bereich der Elektromobilität bietet die THG-Prämie einen starken Anreiz, auf Elektroautos umzusteigen.

 

 

Die THG-Prämie für Ladestationen

Seit neuestem kann eine Prämie auch dadurch erhalten werden, wenn Personen oder Unternehmen Ladestationen öffentlich zugänglich anbieten. Dadurch trägt die THG-Prämie Ladesäule jetzt auch dazu bei, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auszubauen. Dies wiederum unterstützt den Übergang zu einer nachhaltigeren und emissionsärmeren Mobilität und Energieversorgung.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme am THG-Quotenhandel mit Ladesäulen

Die Teilnahme am Handel mit Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) bietet für Betreiber von Ladesäulen eine attraktive Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Um sich für den THG-Quotenhandel zu qualifizieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

 

1.    Öffentliche Zugänglichkeit der Ladepunkte

Einer der wichtigsten Aspekte ist die öffentliche Zugänglichkeit der Ladepunkte. Das bedeutet, dass die Ladeeinrichtungen allen potenziellen Nutzern zugänglich sein müssen. Dies umfasst sowohl gewerblich betriebene Ladestationen als auch solche, die auf frei zugänglichen Flächen wie Firmenparkplätzen oder in Parkhäusern installiert sind.

 

Öffentliche Zugänglichkeit ist auch dann gegeben, wenn der Zugang zu den Ladepunkten auf bestimmte Zeiten beschränkt ist, beispielsweise während der Geschäftszeiten. Die Ladestation muss aber lange genug verfügbar sein, dass Personen realistisch ihr Auto vollständig aufladen könnten.

 

2.    Technische Anforderungen

Ladepunkte müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Dazu zählt die Eichrechtskonformität, die eine korrekte und transparente Erfassung von geladenem Strom und Ladedauer sicherstellt.

 

Es muss Nutzern möglich sein, punktuell und ohne langfristige Vertragsbindung zu laden. Das bedeutet, dass spontane Ladevorgänge ohne vorherige langfristige Anmeldungen oder Abonnements möglich sein müssen.

 

Die Einhaltung der Vorgaben zu Authentifizierungsverfahren und Bezahlsystemen gemäß der Ladesäulenverordnung ist ebenfalls erforderlich. Es müssen verschiedene Zahlungsmethoden angeboten werden und Nutzer müssen sich auf eine sichere und standardisierte Weise authentifizieren können.

 

3.    Registrierung und Compliance

Ladepunkte müssen im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur registriert sein. Diesist ein wichtiger Schritt, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Ladeinfrastruktur zu gewährleisten. 

 

Für die Registrierung sind detaillierte Angaben zum Ladepunkt notwendig, wie etwa der Standort, die Nennleistung der Ladeeinrichtung, die angebotenen Bezahlsysteme, die Anzahl der Ladepunkte und spezifische technische Informationen.

 

4.    Nachweis der Lademengen:

Betreiber müssen in der Lage sein, die genauen Mengen an geladenem Strom nachzuweisen. Dies ist entscheidend, da die THG-Prämie auf der Grundlage der bereitgestellten Lademengen berechnet wird.

 

Der Nachweis erfolgt in der Regel durch eine verlässliche Dokumentation und Messung der Strommengen, die an den Ladepunkten abgegeben werden.

 

5.    Einverständniserklärung zur Datenveröffentlichung:

Betreiber müssen ihr Einverständnis geben, dass die Daten ihrer Ladeeinrichtung auf der Website der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden dürfen. Dies dient der Transparenz und ermöglicht es Nutzern, öffentlich zugängliche Ladepunkte leichter zu finden.

 

6.    Standardisierte Datenschnittstellen:

Für neu in Betrieb genommene Ladesäulen ab einem bestimmten Datum ist eine standardisierte Datenschnittstelle erforderlich. Diese Schnittstelle muss Informationen wie Standortdaten, Autorisierungs- und Abrechnungsdaten sowie dynamische Daten zur Betriebsbereitschaft und zum Belegungsstatus übermitteln können.

 

Indem diese Voraussetzungen erfüllt werden, können Betreiber von Ladesäulen nicht nur von den finanziellen Vorteilen der THG-Prämie profitieren, sondern tragen auch aktiv zur Förderung der Elektromobilität und zum Klimaschutz bei.

 

 

  • Es ist wichtig, dass alle Anforderungen sorgfältig geprüft und eingehalten werden, um eine erfolgreiche Teilnahme am THG-Quotenhandel zu gewährleisten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Ladeinfrastruktur nicht nur wirtschaftlich tragfähig, sondern auch nachhaltig und im Einklang mit den Umwelt- und Klimaschutzzielen ist.

 

Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Teilnahme am THG-Quotenhandel

Die Teilnahme am Handel mit Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) für Betreiber von öffentlichen Ladesäulen umfasst mehrere Schritte, die sorgfältig befolgt werden müssen, um erfolgreich und rechtsgültig am Quotenhandel teilzunehmen.

 

1.    Überprüfung der Voraussetzungen

Zunächst müssen Betreiber wie oben beschrieben sicherstellen, dass ihre Ladepunkte die erforderlichen Kriterien erfüllen. Dazu gehört die öffentliche Zugänglichkeit, die Einhaltung technischer Anforderungen wie Eichrechtskonformität, sowie die Möglichkeit für spontanes Laden ohne langfristige Vertragsbindung.

 

2.    Registrierung bei der Bundesnetzagentur

Betreiber müssen ihre Ladepunkte im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Dafür ist die Bereitstellung detaillierter Informationen zu jedem Ladepunkt erforderlich, einschließlich Standort, technischer Spezifikationen und Bezahlsysteme.

 

3.    Betreibernummer einholen

Für die Teilnahme am THG-Quotenhandel ist eine Betreibernummer erforderlich, die bei der Bundesnetzagentur beantragt werden muss. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifikation und ist ein wesentlicher Bestandteil des Registrierungsprozesses.

 

4.    Auswahl eines Dienstleisters für die Vermarktung

Es wird empfohlen, einen erfahrenen Dienstleister zu beauftragen, der die THG-Quoten verkauft und den gesamten Prozess der Vermarktung übernimmt. Dieser Dienstleister kann bei der Ermittlung der genauen Lademengen, der Erstellung eines maßgeschneiderten Vermarktungsvertrags und der Kommunikation mit der Bundesnetzagentur helfen.

 

5.    Vertragsgestaltung und Festlegung der Vermarktungszeiträume

Gemeinsam mit dem Dienstleister werden die Bedingungen des Vertrags für die Vermarktung der THG-Quoten festgelegt. Hierbei werden die Zeiträume der Vermarktung sowie die Konditionen für die Übertragung der Quoten definiert.

 

6.    Übermittlung der Ladestromdaten

Betreiber müssen regelmäßig die Daten der geladenen Strommengen an den Dienstleister übermitteln. Diese Daten sind oft über ein einfaches Excel-Template oder ein ähnliches Format zu erfassen und bilden die Basis für die Berechnung der THG-Quote.

 

7.    Durchführung der Transaktion

Nach der Übermittlung der Daten übernimmt der Dienstleister die restlichen Schritte, einschließlich der Erstellung der erforderlichen Dokumentation und des Verkaufs der THG-Quoten auf dem entsprechenden Markt.

 

8.    Erhalt der THG-Prämie

Nach erfolgreicher Vermarktung der THG-Quoten erhalten die Betreiber die THG-Prämie. Diese Zusatzerlöse können dann für die Weiterentwicklung und den Ausbau der Ladeinfrastruktur verwendet werden.

 

Eine sorgfältige Planung und Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Dienstleister sind dabei essenziell, um den Prozess effizient und reibungslos zu gestalten.

 

Fazit

Die Erweiterung der THG-Prämie auf Ladesäulen markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Förderung der Elektromobilität und des Umweltschutzes in Deutschland. Sie bietet nicht nur finanzielle Anreize für den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladestationen, sondern unterstreicht auch das Engagement für eine sauberere, emissionsärmere Zukunft. Durch die Erfüllung spezifischer technischer und regulatorischer Anforderungen können Betreiber von Ladesäulen wesentlich zum Klimaschutz beitragen und gleichzeitig von den wirtschaftlichen Vorteilen profitieren. Diese Entwicklung spiegelt das wachsende Bewusstsein für nachhaltige Energie und Mobilität wider und ist ein wichtiger Schritt hin zu einer grüneren Zukunft.

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